Aus dem Immaculata-Kirchenschatz:
Das rothe oder Passionsscapulier
Dieses Scapulier hat in Folge einer Erscheinung, deren der göttliche Heiland im Jahre 1846, am Abende der Octav des Festes des h. Vincenz von Paul, eine barmherzige Schwester würdigte, unter den Gläubigen Eingang gefunden. Jesus Christus hielt ein Scapulier in der Hand, dessen zwei Theile von rothem Wollstoffe an zwei Schnüren von ebenfalls rother Wolle befestigt waren; auf der einen Seite war der göttliche Heiland an's Kreuz geheftet dargestellt, und am Fuße des Kreuzes die Leidenswerkzeuge, mit folgenden Worten um das Kreuz herum: Heiliges Leiden unseres Herrn Jesu Christi, erlöse uns; auf der andern Seite waren die Bilder der heiligen Herzen Jesu und Mariä mit folgenden Worten: "Heilige Herzen Jesu und Mariä, beschützet uns." Am Feste Kreuzerhöhung, im Jahre 1846, zeigte sich der göttliche Heiland seiner frommen Dienerin von Neuem und sagte ihr, Alle, die dieses kostbare Scapulier seines Leidens trügen, würden an allen Freitagen eine große Vermehrung des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe empfangen. Als man ihr bemerkte, es würde schwierig sein, dieser Andacht die kirchliche Genehmigung zu erwirken, antwortete sie: "Unser göttlicher Heiland wünscht, daß man das Scapulier seines heiligsten Leidens einführe; ich kann im Grunde meines Herzens nicht daran zweifeln. Er wird in einem Augenblicke, der ihm allein bekannt ist, wohl wissen, alle Schwierigkeiten, welche sich gewöhnlich gegen neue Andachten erheben, aus dem Wege zu räumen, und den kostaren Tag seines Todes zu einem ganz eigenen, mit den Schätzen der Kirche bereicherten Tage zu machen. Ich bin glücklich in dem Gedanken, daß dieses Scapulier ein Schatz der Congregation der Mission sein wird." Deshalb nennt die Urkunde, welche den Priestern die Vollmacht gibt, das rothe Scapulier zu segnen und den Gläubigen zu ertheilen, dasselbe Scapulare rubrum Passionis, sacratissimique Cordis D. N. Jesu Christi, necnon et Cordis amantissimi et compatientis B. Mariae Virginis Immaculatae.
Nachdem Papst Pius IX. von der ausgezeichneten Gnade, welche der tugendhaften Klosterfrau zu Theil geworden, Kenntniß erhalten, hieß er diese Andacht gut, und ertheilte durch ein Rescript vom 17. Juni 1847 allen Priestern von der Congregation der Mission die Vollmacht, das h. Passions-Scapulier zu segnen und den Gläubigen zu ertheilen. Ferner gestattete S. Heiligkeit durch ein Breve vom 21. März 1848 dem General-Obern dieser Priester, die auch unter dem Namen Lazaristen bekannt sind, dieselbe Vollmacht andern Welt- oder Ordensgeistlichen mitzutheilen, die, wie mir der erwähnte hochw. P. Procurator sagte, von derselben auch den Gebrauch machen können, wo die Lazaristen sich befinden.
Ablässe: I. Vollkommene: 1. Am Tage, wo man das Scapulier
empfängt, wenn der neu Aufgenommene die heiligen Sakramente
empfängt, eine Kirche oder öffentliche Kapelle besucht, und
dort einige Zeit nach der Meinung des Papstes betet. 2. An allen
Freitagen des Jahres für alle Diejenigen, welche, das rothe
Scapulier tragend, an diesem Tage die h. Sakramente empfangen*),
dann einige Zeit über das Leiden unseres Heilandes betrachten,
und nach der Meinung der Kirche beten. 3. In der Todesstunde,
wenn sie sich durch Empfang der heil. Sakramente würdig
vorbereitet haben, oder wenigstens mit dem Herzen, wofern sie es
nicht mit dem Munde können, den heiligsten Namen Jesu anrufen.
(Rescript der Secretarie der Breven vom 21. März 1848 und der
hl. Ablaßcongregation vom 19. Juli 1850.)
II. Unvollkommene: 1. Ablaß von 7 Jahren und 7 Quadragenen an
allen Freitagen, wenn man beichtet, die h. Communion empfängt
und, über das Leiden Christi nachdenkend, fünf Vater unser,
Gegrüßet seist du, Maria, und Ehre sei dem Vater betet (25.
Juli 1847). 2. Ablaß von 3 Jahren und 3 Quadragenen an jedem
beliebigen Tage des Jahres für Denjenigen, welcher mit
reumüthiger Gesinnung über seine Sünden wenigstens eine halbe
Stunde dieser frommen Betrachtung der Leiden Christi widmet. 3.
Ablaß von 200 Tagen, so oft man mit reumüthigem Herzen das
Scapulier küssend, folgenden Versikel spricht: Te ergo
quaesumus, tuis famulis subveni, quos pretioso sanguine
redemisti. (Dich also bitten wir, komme deinen Dienern zu
Hülfe, die du durch dein kostbares Blut erlöset hast.)
*) Am 13. Dec. 1850 hat der heilige Vater gestattet, im Falle eines rechtmäßigen Hindernisses die zur Gewinnung dieses vollkommenen Ablasses vorgeschriebene Communion vom Freitag auf den folgenden Sonntag zu verschieben.
(196) Die Ablässe, ihr Wesen und Gebrauch - Ein Handbuch für Geistliche und Laien, welche über die Ablässe und die mit Ablässen bereicherten Gebete, Andachtsübungen, Andachtsgegenstände, Bruderschaften und frommen Vereine Belehrung wünschen. - Nach dem Französischen des P. Antonin Maurel, Priesters der Gesellschaft Jesu, bearbeitet von P. Joseph Schneider, Priester derselben Gesellschaft und Consultor der hl. Congregation der Ablässe. Achte, von der h. Ablaßcongregation approbirte und als authentisch anerkannte Auflage. Paderborn. Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh. 1884.
Transkription P.O. Schenker, © by Immaculata-Verlag, CH-9050 Appenzell