Aus dem Immaculata-Kirchenschatz:


Das himmelblaue Scapulier
der unbefleckten Empfängnis

Dieses Scapulier wurde am Anfange des XVII. Jahrhunderts von dem göttlichen Heilande und seiner gebenedeiten Mutter der ehrwürdigen Ursula Benincasa, Stifterin des Ordens der Theatinerinnen zu Neapel, geoffenbart. Der h. Philippus Neri schätzte diese fromme Dienerin Gottes, deren bewunderungswürdige Tugenden durch ein Decret Pius VI. vom 7. Aug. 1793 als heroisch erklärt sind, sehr hoch. Die Verehrung, welche dieselbe schon bei Lebzeiten genoß, war so groß, daß, wie in ihrer Lebensbeschreibung berichtet wird, sieben der vornehmsten Bürger von Neapel an ihrem Sterbelager erschienen und knieend sie baten, bei Gott das Patrocinium der Stadt übernehmen zu wollen. Ursula wurde während ihres Lebens häufiger Entzückungen gewürdigt, sie war ganz entbrannt von göttlicher Liebe, und in ihrem Herzen glühte nur Eifer für die Ehre Gottes und das Heil der Seelen. In einer ihrer Entzückungen am Feste Mariä Reinigung erschien ihr die allerseligste Jungfrau, das göttliche Kind auf ihren Armen haltend, in ein weißes Gewand und in einen blauen Mantel gekleidet, und umgeben von einem Chore ähnlich gekleideter Jungfrauen. Mit der zärtlichen Liebe einer Mutter richtete Maria an die eifrige Ordensschwester folgende süße und tröstliche Worte: "Fasse Muth, Ursula, und trockne deine Thränen; eine reine Freude soll auf deine Seufzer folgen; siehe in meinen Armen meinen Jesus, der auch der deinige ist, und höre aufmerksam auf die Befehle, die er dir geben wird." Auf diese Worte der jungfräulichen Gottesmutter folgten die ihres Sohnes. Jesus ließ die ehrwürdige Ursula klar seinen Willen erkennen, sie solle eine Einsiedelei bauen, in welcher dreiunddreißig Ordensschwestern, ebenso gekleidet, wie es seine allerseligste Mutter Maria war, und unter dem Titel ihrer unbefleckten Empfängniß, nach der Regel der Einsiedler leben sollten. Allen, welche diese Lebensart wählen, und nach den in der Folge zu gebenden Vorschriften in dieser Zufluchtsstätte leben würden, versprach er ganz besondere Gnaden und Ueberfluß an geistlichen Gütern. Die ehrwürdige Ursula wandte sich hierauf an den göttlichen Heiland mit der Bitte, doch diese Gnaden auf Diejenigen ausdehnen zu wollen, welche in der Welt zurückbleiben und der hehren, unbefleckten Jungfrau innig ergeben, die standesmäßige Keuschheit beobachten und das kleine himmelblaue Scapulier tragen würden. Um sie der Erhörung dieser Bitte zu versichern, ließ der göttliche Heiland sie während dieser Entzückung sehen, wie Engel eine Anzahl Scapuliere in der Hand hielten und nach allen Seiten hin auf die Erde verbreiteten.

In folge dieser Erscheinung begann die fromme Dienerin Gottes sofort damit, kleine himmelblaue Scapuliere anzufertigen; sie ließ dieselben dann durch einen Priester segnen und vertheilte sie unter die Gläubigen. Diese empfingen und trugen sie mit Andacht und Ehrfurcht, was die Freude der frommen Ordensschwester auf's Höchste steigerte. Mit der immer ausgedehnteren Annahme dieser frommen Uebung sah man auch die Früchte der Heiligung und des Heiles sich vervielfältigen, und die ehrwürdige Ursula hatte den Trost, dieselbe noch vor ihrem Tode allgemein verbreitet und auf festen Grundlagen begründet zu sehen. - In der Folge wurde das kleine Scapulier von den Päpsten Clemens X. und Clemens XI. gutgeheißen und mit Ablässen bereichert. Dasselbe besteht aus zwei Stücken wollenen Stoffes von himmelblauer Farbe, worauf man Andachts halber ein Bild der unbefleckten Empfängniß anbringen kann; man trägt es bei Tag und nacht und gerade so, wie das Carmeliten-Scapulier, über die Schultern, so daß der eine Theil auf die Brust, der andere auf den Rücken herabhängt, wie die von Rom ertheilte Vorschrift sich ausdrückt: "Super humeris, ita ut anterior pars ex humeris ad pectus, posterior ad tergum descendat, quemadmodum ipsa Scapularis vox significat."1) - Die beiden Hauptzwecke, welche diejenigen, die dieses Scapulier der unbefleckten Empfängniß tragen, vor Augen haben müssen, sind, diesen glorreichen Vorzug Mariens zu ehren, und zu erflehen, daß Diejenigen, welche auf den Wegen des Lasters wandeln, zu Gott zurückkehren. Hiezu sind keine besondern Gebete und guten Werke vorgeschrieben, sondern es bleibt der Wahl eines Jeden überlassen, solche zu verrichten, welche ihm seine Frömmigkeit eingibt, um durch dieselben die Gerechtigkeit Gottes zu versöhnen und die Wirkungen seiner Barmherzigkeit auf die Sünder herabzuflehen.

Die Ablässe, welche Alle, die das himmelblaue Scapulier zu Ehren der unbefleckten Empfängniß der allerseligsten Jungfrau Maria tragen, und für die Bekehrung der Sünder beten, gewinnen können, sind durch ein Decret Gregor XVI. vom 12. Juli 1845 bestätigt, und Pius IX. hat sie am 7. Juli 1850 als den Seelen im Fegfeuer zuwendbar erklärt. Am 21. März 1857, am 12. Sept. 1860 und am 26. Aug. 1882 hat die h. Congregation der Ablässe ihre Aechtheit anerkannt. Wir geben dieselben nach dem Summarium vom Jahre 1882.2)

Ablässe. A. Vollkommene: 1. Am Tage der Bekleidung mit dem h. Scapulier. - 2. Wenn ein Sodale, zum Priester geweiht, die erste h. Messe feiert. - 3. In der Sterbestunde. - 4. Wenn man die geistlichen Uebungen (Exercitien) hält, - einmal im Jahre. - 5. Am ersten Sonntage jeden Monats. 6. An den Samstagen der heiligen Fastenzeit. - 7. Am Passionssonntage und am Freitage der Passionswoche. - 8. Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag der h. Charwoche. - 9. An den hohen Festen der Geburt, der Auferstehung und Himmelfahrt unsers Herrrn Jesus Christus, am h. Pfingsfeste, am Feste der h. Dreifaltigkeit. - 10. An den Festen der unbefleckten Empfängniß, der Geburt, der Reinigung, der Verkündigung und Himmelfahrt der seligsten Jungfrau Maria. - 11. An den vorzüglichern Festen der regulirten Cleriker der Theatiner-Congregation, nämlich am 7. August, als am Feste des h. Cajetan; am 14. Sept., dem Feste Kreuzerhöhung; am 10. Nov., dem Feste des h. Andreas Avellinus; am 19. März, dem Feste des h. Joseph; am 24. März, dem Feste des sel. Joseph Maria Thomasius (aus der Theatiner-Congregation); am 3. Mai, dem Feste Kreuz-Erfindung; am 17. Juni, dem Feste des seligen Paulus Buralis (aus der Theatiner-Congregation); am 24. Juni, dem Feste des heil. Johannes des Täufers; am 29. Juni, dem Feste der hh. Apostel Petrus und Paulus; am letzten Sonntage des Monats Juli; am 2. Aug., dem Feste der seligsten Jungfrau Maria von den Engeln, oder Portiuncula; am 28. Aug., dem Feste des heil. Augustinus; am 29. Sept., dem Feste des h. Erzengels Michael; am 2. Okt. dem Feste der h. Schutzengel; am 15. Okt., dem Feste der h. Jungfrau Theresia; am 1. Nov., dem Feste Aller Heiligen; am 13. Dec.,1) dem Feste des seligen Johannes Marinonius (Theatin.-Congr.). - 12. An gewissen Tagen: am ersten und letzten Tage einer Novene auf as Fest der Geburt unsers Herrn Jesus Christus; bei der Aussetzung des hochwürdigsten Gutes im vierzigstündigen Gebete, einmal im Jahre; einmal im Jahre an einem beliebigen Tage; einmal im Jahre an einem Tage, den der hochwürdigste P. General der Theatiner bestimmt (als solcher ist von demselben bestimmt der 12. April - als Jahrestag der Heiligsprechung des h. Cajetan.) - 13. Die Stationsablässe der Kirchen Roms, wie sie im Römischen Meßbuche angegeben sind, wenn man eine Kirche der Theatiner oder eine andere Kirche, in welcher jedoch ein der Mutter Gottes geweihter Altar sich befinden muß, besucht und dort betet. - 14. Zweimal im Monat die Ablässe der sieben Hauptkirchen Roms, wenn man vor den sieben Altären in einer Kirche der Theatiner betet. - 15. zweimal im Monate dieselben Ablässe, welche diejenigen gewinnen, die ins heilige Land und zum heiligen Grab in Jerusalem pilgern, wenn man in einer Theatinerkirche betet. - 16. Ueberdies kann jedes Mitglied sämmtliche Ablässe der sieben Hauptkirchen Roms, von Portiuncula, von Jerusalem und von St. Jacob zu Compostella1) gewinnen, wenn es sechs Vater unser mit Ave Maria und Ehre sei dem Vater betet zu Ehren der hochheiligen Dreifaltigkeit und der ohne Makel der Erbsünde empfangenen seligsten Jungfrau Maria, mit der Meinung, daß Gott sich würdigen möge, die heilige katholische Kirche täglich durch neue Siege zu erhöhen, die Ketzereien auszurotten, den Frieden und die Eintracht unter den christlichen Fürsten zu erhalten. Diese Gebete braucht man nicht, wie Einige gemeint haben, knieend zu verrichten; denn auf die Frage: utrum specialiter preces praescriptae pro scapulari immaculatae Conceptionis, nempe 6 Pater, Ave et Gloria Patri genibus flexis sint recitandae, antwortete die h. Ablaßcongregation am 11. August 1862: Negative, und Papst Pius IX. approbirte diese Antwort am 18. Sept. desselben Jahres.

(Ergänzung folgt!)


(196) Die Ablässe, ihr Wesen und Gebrauch - Ein Handbuch für Geistliche und Laien, welche über die Ablässe und die mit Ablässen bereicherten Gebete, Andachtsübungen, Andachtsgegenstände, Bruderschaften und frommen Vereine Belehrung wünschen. - Nach dem Französischen des P. Antonin Maurel, Priesters der Gesellschaft Jesu, bearbeitet von P. Joseph Schneider, Priester derselben Gesellschaft und Consultor der hl. Congregation der Ablässe. Achte, von der h. Ablaßcongregation approbirte und als authentisch anerkannte Auflage. Paderborn. Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh. 1884.


Transkription P.O. Schenker, © by Immaculata-Verlag, CH-9050 Appenzell